Infos über Schneeräumungsregelungen

Wer in einem Kondominium wohnt weiß, dass gemeinsam über die Schneeräumung entschieden wird: denn für eventuelle Verletzungen oder Beschädigungen die während der Schneeräumung passieren könnten, haftet das Kondominium
 
Deshalb ist es vorteilhaft während der Kondominiumsitzung schon ein beziehungsweise zwei Verantwortliche zu wählen, die sich um die Schneeräumung kümmern. Das Kondominium sollte Schneeschaufeln, Streusalz kaufen und in einem trockenen Ort aufbewahren, die man bei Bedarf benutzen kann um Einfahren und Eingänge freizuschaufeln.

Mit einer Verordnung kann der Bürgermeister beschließen, dass sich die Gemeinde um die Schneeräumung kümmert. Dabei ist es wichtig, dass die Räumung gut organisiert wird und dass der Schnee nicht nur vor Eingängen und Garagen angehäuft, sondern richtig geräumt wird.

Falls sich Eistafeln auf dem Dach bilden, ist es um Unfälle zu vermeiden, am besten die Zone zu sichern indem man sie mit einem weiß-rotem Band einzäunt und mit Straßenschildern darauf hinweist, dass Eis von den Dächern fallen könnte.
Falls es öfters schneien sollte, kann das Kondominium sich dafür entscheiden, eine externe Firma einzustellen die sich um die Schneeräumung kümmert. Meistens handelt es sich dabei um die beste Entscheidung was die persönliche Verantwortung und das Preis-Leistungsverhältnis und angeht.